Regeln und Vorschriften

Es ist wichtig den Vorgaben unbedingt Folge zu leisten. Denn bedenkt bitte:
Bei Zuwiderhandlung ist der Vorstand berechtigt gegen diese Mängel vorzugehen!

Bevor irgendeine bauliche Veränderung geplant wird, oder es wird beabsichtigt irgendetwas nicht ganz so gewöhnliches im Garten aufzustellen: Bitte vorher in die Gartenordnung des Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine e.V. schauen. Diese Vorgaben über Baulichkeiten und Verordnungen sind verbindlich für alle Gartenfreunde in Dortmund. 

Satzung (pdf-Datei)
Gartenordnung (pdf-Datei)

Auch wenn die Gartenordnung des Stadtverbandes vielleicht etwas anderes schreibt. 
Jede bauliche Veränderung muss vorher vom Vorstand des Gartenvereins Emschertal e.V. genehmigt werden und Bedarf einer schriftlichen Eingabe in zweifacher Ausfertigung! Erst wenn die Genehmigung des Vorstandes vorliegt, darf mit den Baumaßnahmen begonnen werden. Außerdem obliegt es dem Vorstand, interne Regelungen vorzugeben. 

Die Gärten sind nach ökologischen Prinzipien anzulegen und zu pflegen. Auf Biodiversität (Artenvielfalt) ist besonders zu achten. Daher ist generell das Versiegeln von Böden z. B. mit Folien, Steinen sowie das großflächige Aufbringen von Rindenmulch oder Ähnlichem, unzulässig. Aufgrund der enormen Bedeutung intakter Torfmoore für den Klima- und Artenschutz, ist die Verwendung von Torf oder torfhaltigen Substraten verboten. Entsprechend dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist die kleingärtnerische Nutzung zwingend auszuführen.

Was man
darf .....
.....und was nicht


Bitte haltet Euch zwingend an die nachstehenden Vorgaben

Clematis

RUHEZEITEN
In unserer Anlage gelten folgende R u h e z e i t e n:
Montag bis Samstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, sowie ab 20:00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag!

STROM, GAS & ÖFEN
Das Betreiben von Stromgeneratoren ist grundsätzlich verboten!
Auch Kaminöfen sind in einer Gartenanlage nicht gestattet.
Gasthermen sind erlaubt. Müssen aber zwingend dem
Bezirks-Schornsteinfeger gemeldet werden und den
Anforderungen entsprechen. Die Thermen müssen vom
Schornsteinfeger Regel- und Turnusmäßig überprüft und gewartet werden!
Die Verantwortung für Schäden etc. trägt der Pächter der Parzelle!

BÖDEN
Daher ist generell das Versiegeln von Böden  z.B. mit Folien, Steinen
sowie das großflächige Aufbringen von Rindenmulch oder Ähnlichem, unzulässig.

ENTSORGUNG
Jedes Gartenmitglied ist verpflichtet seine Grünabfälle selbst zu kompostieren
bzw. selbst zu entsorgen. Es ist unbedingt darauf zu achten Hausmüll fest
zu verschließen, nicht außerhalb der Laube zu lagern und zeitnah über
den privaten Hausmüll zu entsorgen. Auf keinen Fall dürfen gekochte
Speisen- und / oder Grillreste auf dem Kompost entsorgt werden.
Für die Entsorgung von Grün- und Baumschnitt ist der jeweilige Pächter verantwortlich.

BEFAHREN DER ANLAGE
Es ist nicht gestattet die Gartenanlage mit motorisierten Fahrzeugen jeglicher Art
 zum Be- und Entladen zu befahren. In Ausnahmefällen muss eine Genehmigung
durch den Vorstand erfolgen. Die Aktivitäten dürfen jedoch nicht
während der Ruhezeiten erfolgen und sollten nach Möglichkeit
vormittags durchgeführt werden. Auch das befahren der Anlage mit
Fahrrädern, Rollern, Rollerblades, Skateboards o.ä. ist verboten.
Dies gilt für Kinder und Erwachsende! Die Unfallgefahr durch
Stürze oder Zusammenstöße mit Personen ist zu hoch.

PARKPLÄTZE
Auf unserem zur Anlage gehörenden Parkplatz darf pro Parzelle nur
ein Fahrzeug abgestellt werden. Weitere zur Parzelle gehörende Fahrzeuge müssen
außerhalb unseres Parkplatzes geparkt werden. Das abstellen von Besucherfahrzeugen
auf unserem Parkplatz ist grundsätzlich verboten!

Einbruch und Vandalismus

Wie Ihr Euch verhalten müsst
oder was zu tun ist erfahrt Ihr
nachstehend

Mohn

Leider passiert es Jahr für Jahr immer wieder.
Es wird in die Lauben eingebrochen. Oder etwas mutwillig zerstört.
Meistens sind es ja leider sogar mehrere Gärten die heimgesucht wurden.
Sollte Ihr davon betroffen sein:
Auf jeden Fall die Polizei rufen!

Um einen Schaden bei der Versicherung geltend zu machen, müsst Ihr Euch
von der Polizei Dortmund das Aktenzeichen des Einbruchs etc. einholen. Dazu müsst Ihr eine Dortmunder Polizeiwache aufsuchen und unter Vorlage Eures Personalausweises (Pächter)
dieses erfragen.
Eine andere Möglichkeit gibt es nicht! 

Ansprechpartner Versicherung
Kathi Utrata
kathi1108@gmx.de

Wie verhalte ich mich bei Einbruch oder Vandalismus
Schadenanzeige FED Versicherung
Merkblatt FED Versicherung

Wegeblumen

Auch für die Bepflanzung vor dem Zaun jeder Parzelle gibt es Vorgaben was gepflanzt werden sollte. Diese Vorgaben kommen vom Stadtverband der Dortmunder Kleingärtner. Es ist allerdings dabei unbedingt zu beachten, dass jeweils nur die "kleinwüchsige" (Höhe und Breite) Variante der Blumen für das einpflanzen genommen wird. Es gibt z.B. beim Fingerkraut nicht unerhebliche Größenunterschiede.

Blumenmeer

Das darf gepflanzt werden

Fette Henne

Fette Henne

Salbei

Salbei

Lavendel

Lavendel

Sonnenhut

Sonnenhut

Rose

Rose

Fingerkraut

Fingerkraut